05.12.2022 · Fachbeitrag · Energierecht
Anforderungen an die Erläuterung einer Preisanpassung bei Fernwärme
Bei Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen gebietet das Transparenzgebot in § 24 Abs. 4 S. 2 AVBFernwärmeV keine Erläuterung der Zusammensetzung der Bezugspreise des Fernwärmeversorgungsunternehmens, also insbesondere auch nicht der diesen zugrunde liegenden vertraglichen und preislichen Bestimmungen oder auch die namentliche Bezeichnung des Bezugslieferanten.
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