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  • 09.09.2025 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    „Geheimnisse“ können der Nutzungspflicht Grenzen setzen

    | Die Nutzung des beA durch einen Anwalt in eigenen Sachen kann unzumutbar sein, wenn sonst Angestellte der Sozietät die steuerlichen Verhältnisse des Rechtsanwalts bekannt werden und daraus auch Rückschlüsse zu steuerlichen Verhältnissen weiterer Personen gezogen werden können. |