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  • 05.12.2018 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    e-Curia: Zum EuGH geht es nur noch elektronisch

    | Seit dem 1.12.18 kann der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem EuG nur noch über e-Curia stattfinden. Für den EuGH ist diese Möglichkeit optional und in jedem Fall sinnvoll. e-Curia ermöglicht es, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen. |