13.11.2025 · Fachbeitrag · Datenschutz
Kein Kontrollverlust von öffentlichen Daten
| Ein zum Schadenersatz berechtigender Kontrollverlust wegen eines Datenschutzverstoßes des Anbieters eines sozialen Netzwerks kann ausgeschlossen sein, wenn der Betroffene die maßgeblichen Daten vor dem Vorfall bereits selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht hatte. |
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