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  • 12.02.2026 · Fachbeitrag · Darlehen

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

    | Ein Darlehen ist im Zwei-Personen-Verhältnis zur Verfügung gestellt i. S. v. § 488 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt ist. |