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  • · Fachbeitrag · COVID-19-Pandemie

    Hotelstornierungskosten und Corona

    | Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur massive Gesundheitsgefahren, sondern auch fundamentale wirtschaftliche Folgen hervorgerufen. Zahlreiche Unternehmen leiden darunter, weil ihnen aufgrund der coronabedingten Verbote die Möglichkeit genommen wird, im Handel, in Hotels und Gaststätten oder anderen Dienstleistungsbereichen ihre Waren und Leistungen umzusetzen. Für die betroffenen Unternehmen stellt sich dann regelmäßig die Frage, wer die Risiken und die Folgen dieses Lockdowns trägt. Die Rechtsprechung wird zunehmend mit diesen Fragen konfrontiert. Das LG Köln hat sich jetzt mit der Frage des Kostenrisikos bei Stornierung einer Hotelbuchung aufgrund der Corona-Beschränkungen auseinandergesetzt. |

    1. Das war geschehen

    Die Klägerin hat bei der Beklagten in der Kölner Innenstadt anlässlich des Besuchs einer Fitnessmesse insgesamt 16 Hotelzimmer für ihre Mitarbeiter reserviert. Die Parteien haben dabei differenzierte Stornierungsbedingungen ausgehandelt, die zeitlich gestaffelt bis zu 90 Prozent des ursprünglichen Zimmerpreises betrugen. Die Klägerin zahlte im Voraus den vollen Preis für alle Zimmerreservierungen in Höhe von 22.847 EUR. Nachdem im Februar 2020 die Messe wegen der COVID-19-Pandemie abgesagt worden war, stornierte die Klägerin am 2.3.20 alle reservierten Zimmer. Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung der bereits im Voraus bezahlten Hotelzimmer abzüglich der Stornierungsgebühren in Höhe von 13.653,90 EUR geltend.

     

    Mit Wirkung vom 19.3.20 verbot die Stadt Köln dann den Betrieb aller Hotels und Beherbergungsstätten bis zum 19.4.20. Die Klägerin ist der Ansicht, aufgrund der Schließung des Hotels hätten ihre Mitarbeiter dort überhaupt nicht übernachten dürfen. Daher habe die Beklagte den Zahlungsanspruch verloren. Die Stornierungsgebühren seien zudem unangemessen hoch. Die Beklagte ist der Ansicht, die Durchführung der Messe sei nicht Gegenstand des Hotelvertrags gewesen. Daher stünde ihr die vereinbarte Stornierungspauschale zu.