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  • 12.08.2026 · Nachricht · Betriebskosten

    Vorsicht beim Wechsel der Heizungsart

    Stellt der Vermieter die Heizungsanlage von einer Einzelversorgung der Mieter auf eine zentrale und gewerbliche Gemeinschaftsversorgung um, kann er die Betriebskosten nicht ohne Weiteres auf die Mieter umlegen.