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  • 12.08.2026 · Nachricht · Betriebskosten

    Heizkostenabrechnung bei nur einem Mieter

    Die Regelung des § 6 HeizkVO, wonach die Pflicht besteht, die Heizkosten verbrauchsabhängig umzulegen, sodass bei den Heizkosten nicht der in einem Abrechnungsjahr wirtschaftlich gezahlte Geldbetrag unabhängig davon, auf welche zeitliche Periode er genau entfällt, abgerechnet werden kann, gilt bei einem vermieteten Einfamilienhaus nicht.