08.09.2016 · Fachbeitrag · Bearbeitungsentgelte
Was dem Verbraucher billig ist, ist dem Unternehmer Recht
Auch einem Unternehmer gegenüber erbringt der Darlehensgeber keine sonstige, rechtliche Leistung, für die er die Bearbeitungsgebühr als gesonderte Vergütung verlangen könnte.
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