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  • 04.05.2022 · Fachbeitrag · Bausparvertrag

    Zuteilungsreife kann Kündigungsrecht begründen

    | Eine Abhängigkeit der Höhe der Darlehensrate für das Bauspardarlehen von der Bewertungszahl führt ebenso wenig wie eine Zinsbonusregelung zu einer Modifikation des Vertragszwecks im Hinblick auf die in der Erbringung der Ansparleistungen liegende Darlehensgewährung. Auch in dieser Konstellation kann die Bausparkasse zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife kündigen. |