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  • 10.01.2017 · Fachbeitrag · Bausparverträge

    Darlehensgebühr ist unwirksam

    | Eine in AGB eines Bausparvertrags enthaltene Bestimmung, wonach der Verbraucher sich gegenüber der Bausparkasse verpflichtet, eine Darlehensgebühr von 2 Prozent der Darlehenssumme zu zahlen, ist unwirksam. |