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  • 02.08.2016 · Fachbeitrag · Bauprozess

    Prozesserfolg nicht durch Privatgutachterkosten entwerten

    Bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen erfordert es im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen.