02.08.2016 · Fachbeitrag · Bauprozess
Prozesserfolg nicht durch Privatgutachterkosten entwerten
Bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen erfordert es im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen.
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