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  • 08.04.2016 · Fachbeitrag · Bankrecht

    Schon wieder: BGH erklärt Darlehensklausel für (teilweise) unwirksam

    | Die Klausel „Es wird ein Disagio (Abzug vom Nennbetrag des Kredits) von 4,00 v.H. erhoben. Dieses umfasst eine Risikoprämie von 2,0 v.H. für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredits während der Zinsfestschreibung und 2,0 Prozent Bearbeitungsgebühr“ ist für Kreditverträge vor dem 11.6.00 wirksam, in Verträgen ab diesem Zeitpunkt unwirksam. |