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  • · Fachbeitrag · Bankrecht

    Grobe Fahrlässigkeit eines Anwaltes beim Phishing-Angriff

    | Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung telefonisch frei, handelt er grob fahrlässig. |

     

    Die Bank schuldet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (6.12.23, 3 U 3/23, Abruf-Nr. 240754) in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags. Der Bankkunde ‒ ein Rechtsanwalt und Steuerberater in einer internationalen Sozietät ‒ führt bei der beklagten Bank ein Girokonto und forderte erfolglos die Erstattung der Überweisung von 49.999,99 EUR.

     

    MERKE | Das Gericht stellt darauf ab, dass angesichts der fortlaufenden Warnungen der Banken vor Phishing-Mails und der öffentlichen Diskussion hierüber der Kunde spätestens bei der telefonischen Aufforderung Sicherheitsmerkmale preiszugeben, misstrauisch werden muss. Dies gelte auch, wenn der äußere Rahmen der besuchten Website vertraut erscheint.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 77 | ID 49990518