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  • 11.07.2025 · Fachbeitrag · Auskunft

    Schadenersatz für falschen SCHUFA-Eintrag

    | Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt dem in Art. 82 Abs. 1 DS-GVO niedergelegten Schadenersatzanspruch ausschließlich eine Ausgleichsfunktion zu. Daher darf weder die Schwere des Verstoßes gegen die DS-GVO, durch den der betreffende Schaden entstanden ist, berücksichtigt werden, noch der Umstand, ob schuldhaft gehandelt wurde. |