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  • 11.09.2026 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Keine Vorausabtretung von Annahmeverzugsansprüchen

    Die Arbeitsvertragsparteien können § 615 S. 1 BGB für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus vollständig abbedingen.