11.09.2026 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Keine Vorausabtretung von Annahmeverzugsansprüchen
Die Arbeitsvertragsparteien können § 615 S. 1 BGB für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus vollständig abbedingen.
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