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  • 12.06.2026 · Fachbeitrag · Anwaltsvertrag

    Übernahme eines Anwaltsvertrags durch einen ausscheidenden Rechtsanwalt

    Eine Anwaltssozietät ist beim Ausscheiden eines ihrer anwaltlichen Gesellschafter jedenfalls dann aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung verpflichtet, der vom Mandanten gewünschten Übernahme eines Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt zuzustimmen, wenn der Anwaltsvertrag mit der Sozietät einen Einzelauftrag oder einen Auftrag mit beschränktem Gegenstand betrifft, die Sachbearbeitung allein durch den ausscheidenden Rechtsanwalt erfolgt ist, der Mandant sachlich zutreffende Informationen über seine Handlungsmöglichkeit erhalten hat und keine unlautere Beeinflussung des Mandanten erfolgt ist.