10.07.2026 · Fachbeitrag · Anwaltshaftung
Rechtsschutzversicherung ist für Belehrungspflicht unerheblich
Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht nicht erst, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos geworden ist.
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