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  • 02.05.2018 · Fachbeitrag · AGB

    Vorsicht bei unwirksamen Aufrechnungsverboten

    Eine von einer Sparkasse in ihren AGB verwendete Klausel, nach der ein Verbraucher gegenüber der Bank nur aufrechnen darf, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist unwirksam.