Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.03.2017 · Fachbeitrag · AGB

    Bankklauseln auf dem Prüfstand

    Die Klausel in den AGB „Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind“ hält einer Prüfung nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB stand. Sie benachteiligt den Verbraucher nicht unangemessen treuwidrig.