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  • 05.11.2018 · Fachbeitrag · Abfindungsvergleich

    Gegenstandswert kann niedriger als der Abfindungsbetrag sein

    | Bei einem Abfindungsvergleich richtet sich der Gegenstandswert des Vergleichs danach, wie die Rechte zu bewerten sind, die durch den Vergleich dem Streit entzogen werden. Es kommt nicht auf den Abfindungsbetrag, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an. |