· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Diese Pflichten gelten, wenn der Betreuer ein Anlagevermögen verwalten muss
von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA FamR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen
| Bei vermögenden Betreuten kann es zu den Aufgaben von Betreuern gehören, Wertpapiervermögen nach wirtschaftlichen Grundsätzen anzulegen und Anlagen ggf. auch umzuwandeln. Hierbei stellt sich die Frage, welche Pflichten der Betreuer bei einer solchen Vermögensverwaltung zu beachten hat. |
Sachverhalt
Die Parteien streiten über Schadenersatz. Der Testamentsvollstrecker macht nach dem Tod der Betreuten Schadenersatz gegen die vormalige Betreuerin und deren Ehemann geltend, welcher von dieser entgeltlich mit der Vermögensverwaltung beauftragt war. Die Betreute verfügte im Wesentlichen über ein Immobilien- und Wertpapiervermögen (größtenteils Aktien) von jeweils rund 2 Mio. EUR.
Während des Betreuungszeitraums erteilten die beteiligten Betreuungsgerichte insgesamt sieben betreuungsgerichtliche Genehmigungen für Verkäufe von Teilen der Wertpapiere. Damit sollten Wertpapieranlagen umgeschichtet und Ausgaben bestritten werden. Hierzu gehörte auch die Vergütung des vermögensverwaltenden Ehemannes der für alle Angelegenheiten bestellten Betreuerin.
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