Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.07.2008 | Telefoninkasso

    Erfolgreiches Telefonieren nach dem Mahnbescheid

    von Dipl.Oec. Kaj-Arne Hennig, Hannover

    Wenn erst einmal der Mahnbescheid (MB) zugestellt wurde, ist das Telefon als Kommunikationsmedium am Ende – scheinbar. Zwar hat sich der Schuldner auf viele Schreiben nicht gemeldet und scheint auch nicht gesprächsbereit zu sein. Oft endet die Auseinandersetzung auch tatsächlich in einem Gerichtsverfahren. Sie muss es aber nicht. Der Gläubiger oder sein Berater können vielmehr sogar aussichtsreich versuchen, in dieser Phase eine schnelle Befriedigung mittels Telefoninkasso zu erreichen.  

     

    Gesprächsbereitschaft wichtig

    Nach dem MB rückt die Bereitschaft, über die Forderung und ihre Höhe sprechen zu wollen, in den Vordergrund der Bemühungen. Wer jetzt aber die Zahlungsbereitschaft zu früh anspricht, wird die Position des Schuldners nicht aufweichen. Nach dem MB muss das Gespräch also weicher und forschender sein, als bei jüngeren Forderungen.  

     

    Wenn ein Schuldner erst den MB über sich ergehen lässt, gibt es aus Sicht des Gläubigers keinen Grund mehr, nicht alle Möglichkeiten des Rechtsstaats zu nutzen. Der Verdacht, dass der Schuldner nicht zahlen will, ist schnell bei der Hand. Häufig wird aber vergessen, dass der Schuldner einen MB trotz aller Aufregung ganz anders wahrnimmt. Entweder ist die Forderung nicht berechtigt, oder der Schuldner versucht Zeit zu schinden. In beiden Fällen wird er das „Nein“ im MB ankreuzen. Das ist der Augenblick, in dem angerufen werden sollte. Der Widerspruch soll zurückgenommen werden und Sie können einen Titel erwirken.