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  • 13.04.2011 | Kurz berichtet

    VDI: Grundsätze der Insolvenzverwaltung

    Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat in einer Arbeitsgruppe Grundsätze einer ordnungsgemäßen Insolvenzverwaltung (GOI) erarbeitet. Jetzt hat er das Ergebnis seiner Arbeit (siehe hierzu die Dokumentation in ZIP 11, 197) an Verbände und Organisationen zur Stellungnahme versandt. Beabsichtigt ist, die Grundsätze auf der Frühjahrstagung des Verbands Anfang Juni 2011 zu beschließen. Ziel der GOI soll es sein, einen hohen Standard der Insolvenzverwaltung zu sichern. Die GOI sollen auf Sachverständige, vorläufige Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, vorläufige Sachwalter und Treuhänder Anwendung finden. Sie formuliert zunächst allgemeine Anforderungen an den Verwalter und sein Büro, etwa zum Umfang der Höchstpersönlichkeit der Aufgabenwahrnehmung, zum Einsatz externer Dienstleister und der Fortbildung. Weiterhin werden eine Vielzahl von Regeln zum Verfahrensablauf formuliert.  

     

    Praxishinweis

    Für den Rechtsanwalt sollten die GOI zur Pflichtlektüre gehören. Ist er selbst als Insolvenzverwalter tätig, muss er damit rechnen, dass die Rechtsprechung auf solche Leitlinien als Maßstab der Beurteilung zurückgreift. Rechtsanwälte und Inkassounternehmen können die Einhaltung dieser Grundsätze regelmäßig einfordern. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vid.de.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 61 | ID 143855