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  • 19.05.2008 | Aus der Praxis für die Praxis

    Forderungskonten richtig verwalten

    von Dr. Claus Koss, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Regensburg*

    Bei der Verwaltung der Forderungen durch Rechtsanwälte und Inkassounternehmen ist einiges verbesserungswürdig. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Buchhaltung aktiv für die Verwaltung der beizutreibendenden Forderungen einsetzen.  

     

    Ausgangslage

    In der Praxis haben der Rechtsanwalt oder das Inkassounternehmen ein Bankkonto (Anderkonto), auf das die beizutreibenden Forderungen einbezahlt werden. Der Saldo dieses Kontos setzt sich aus vielen kleinen Beträgen zusammen, die gerade bei kleineren Inkassounternehmen und Kanzleien mit Papier und Kugelschreiber manuell auseinander dividiert werden. In fortschrittlicheren Unternehmen und Kanzleien kommt die EDV zum Einsatz. Im einfachen Fall wird das manuell geführte Rechenwerk in ein Tabellenkalkulationsprogramm umgesetzt. Andere wiederum investieren in spezielle Software, die die Forderungsverwaltung erleichtern soll. Hier kann man leicht den Überblick verlieren.  

     

    Am Anfang steht die eigene Buchhaltung

    Erster Schritt zur effizienten Forderungsverwaltung ist die eigene Buchführung. Wer schon diese vernachlässigt, braucht sich nicht zu wundern, wenn Mandanten- und eigene Gelder durcheinander geraten. Im 21. Jahrhundert kommt auch der Jurist nicht an einer EDV-Buchführung vorbei.