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  • 14.03.2008 | Aktuelle Gesetzgebung

    So sind Sie für die aktuellen Änderungen im Mahnverfahren bestens gerüstet

    von Dipl.-Rechtspfleger Uwe Salten und Dipl.-Rechtspfleger Stefan Künne, beide Hagen

    Das Jahr 2008 wird für alle spannend, die Mahnverfahren betreiben wollen. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.  

     

    Zentrale Mahngerichte

    Inzwischen ist das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in allen Bundesländern bei Zentralen Mahngerichten im praktischen Einsatz. Von einigen Ländern wurden sogar über die Landesgrenzen hinaus gehende Zuständigkeiten vereinbart. Zuständig sind zur Zeit folglich:  

     

    Checkliste: Die zuständigen Mahngerichte

    Für Anträge in ...  

    ... ist zuständig  

    Baden-Württemberg  

    AG Stuttgart  

    Bayern  

    AG Coburg  

    Berlin  

    AG Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg –  

    Brandenburg  

    AG Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg –  

    Bremen  

    AG Bremen  

    Hamburg  

    AG Hamburg – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern –  

    Hessen  

    AG Hünfeld  

    Mecklenburg- Vorpommern  

    AG Hamburg – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern 8–  

    Niedersachsen  

    AG Uelzen – Zentrales Mahngericht -  

    Nordrhein-Westfalen  

    AG Hagen – ZEMA I –  

    (für Anträge in den OLG-Bezirken Hamm und Düsseldorf)  

    AG Euskirchen – ZEMA II –  

    (für Anträge im OLG-Bezirk Köln)  

    Rheinland-Pfalz  

    AG Mayen – Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland –  

    Saarland  

    AG Mayen – Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland –  

    Sachsen  

    AG Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen –  

    Sachsen-Anhalt  

    AG Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen –  

    Schleswig-Holstein  

    AG Schleswig – Mahnabteilung –  

    Thüringen  

    AG Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (soweit elektronische Antragstellung) bzw.  

    die örtlichen AG in Thüringen (bei Verwendung von Antragsformularen)  

     

    Nur in Thüringen ist also jetzt noch – neben den elektronischen Antragsformen beim AG Aschersleben – die Nutzung des „alten“ 5-fach-Durchschreibe-Mahnbescheidsantrags für das konventionelle Mahnverfahren bei den örtlichen AG zulässig. Die Nutzung des konservativen Antragsvordrucks soll für gewöhnliche Antragsteller voraussichtlich noch bis zum 31.12.08 zulässig bleiben, soweit andere Gesetze (s.u.) nichts Gegenteiliges besagen.