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  • 19.05.2008 | Aktuelle Gesetzgebung

    Erfolgshonorare für Rechtsanwälte: Neuster Stand

    Der Deutsche Bundestag hat am 25.4.08 das Gesetz zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren (FMP 08, 12) beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats, wo auch kein verzögernder Einspruch zu erwarten ist. Es wird deshalb am 1.7.08 in Kraft treten. „Forderungsmanagement professionell“ wird in der Ausgabe 6/08 alle Details der Neuregelung darstellen.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 81 | ID 119276