08.10.2015 · Fachbeitrag · Bausparvertrag
Darlehensgebühren in Bausparverträgen wirksam?
Das LG Heilbronn (21.5.15, 6 O 50/15, Abruf-Nr. 145467 ) hält eine die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung für prüffähig und wirksam. Da es bausparspezifisch ist, Darlehensgebühren zu erheben, und dies die Inhaltskontrolle beeinflusst, können Bausparkassen Darlehensgebühren für Bauspardarlehen verlangen.
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