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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Sammelklage auf den Weg gebracht

    | Kommt nach der (nationalen) Musterfeststellungsklage jetzt die europäische Sammelklage? Die EU-Kommission hat dies am 11.4.18 mit dem Gesetzespakt „New Deal for Consumers“ auf den Weg gebracht (COM(2018) 184). |

     

    Ziel der EU-Kommission ist eine Überarbeitung der Richtlinie über Unterlassungsklagen (RL 2009/22/EG). Danach sollen eingetragene qualifizierte Verbraucherschutzverbände nicht nur ‒ wie bisher ‒ Unterlassungsklagen im Sinne des Verbraucherschutzes erheben dürfen, sondern zusätzlich im Wege der Sammelklage den aus der beanstandeten Praxis erwirtschafteten Umsatz als Spiegelbild des Verbraucherschadens herausverlangen dürfen. Das Pikante: Eine konkrete Beauftragung durch einzelne Verbraucher soll nicht erforderlich sein.

     

    MERKE | Ist der Schaden zu individuell, soll die Sammelklage auch als Feststellungsklage zum Haftungsgrund ausgestaltet werden können. Wer heute „pokert“, eine möglicherweise wettbewerbswidrige Praxis fortzusetzen, geht also ein höheres Risiko ein.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 129 | ID 45381872