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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Anpassungsmöglichkeiten für Ratenzahlungen prüfen

    | Die Bundesregierung hat beschlossen, die Hartz-IV-Sätze von derzeit 432 EUR zum 1.1.21 auf 439 EUR anzuheben. Bei Jugendlichen soll die Anpassung sogar 39 EUR im Monat betragen. Die Erhöhung gibt die Möglichkeit, niedrige Ratenzahlungsvereinbarungen anzupassen. |

     

    Die Erhöhung gibt dem Schuldner im Einzelfall einen größeren finanziellen Spielraum. Beträgt sie beim Regelbetrag 7 EUR, was sich auf die Sätze für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft überträgt, wird bei Kindern von 6 bis 13 Jahren auf eine Erhöhung verzichtet. Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren beträgt sie dann 39 EUR.

     

    Bei erwachsenen Asylbewerbern wird die Erhöhung ebenfalls 7 EUR betragen, während auch hier Jugendliche mit einer Steigerung von 80 auf 108 EUR eine überproportionale Steigerung entgegennehmen können.

     

    Betroffen sind rund 5,7 Mio. Personen.

     

    MERKE | Es gilt, den betroffenen Personenkreis im Dezember 2020 bzw. Anfang Januar 2021 anzusprechen, um den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung oder die Erhöhung der Rate anzusprechen. Mit einer höheren Rate können regelmäßig höhere Tilgungsbeiträge auf die Hauptforderung erreicht und nicht nur die wachsende Zinsforderung bedient werden.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 167 | ID 46833979