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  • 16.09.2019 · Fachbeitrag · VKH

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung

    | Hat eine mittellose Partei die Berufungsbegründungsgfrist versäumt, ist die letzte Hoffnung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der BGH hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt wird. Dazu ein Fall des BGH. |