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  • 11.08.2025 · Nachricht · Grundrentenzuschlag

    Freiwillige Beiträge fließen nicht in die Grundrente ein

    | Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt (BSG 5.6.25, B 5 R 3/24 R, Abruf-Nr. 248627 ). |