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  • 11.08.2025 · Nachricht · Grundrentenzuschlag

    Freiwillige Beiträge fließen nicht in die Grundrente ein

    Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt (BSG 5.6.25, B 5 R 3/24 R, Abruf-Nr. 248627 ).