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  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Was ist beim VA bei den Rechnungsgrundlagen zu beachten?

    Private Versicherungen geben sich oft eine eigene Ordnung für die interne Teilung von Rentenversicherungen, sog. „Teilungsanordnung“. Es ist Aufgabe der Familiengerichte und der beteiligten Anwälte, insbesondere der Anwälte von Ausgleichsberechtigten, zu prüfen, ob diese Teilungsanordnungen im Einzelfall gegen den Halbteilungsgrundsatz verstoßen.

     

    • Beispiel

    Die Teilungsanordnung eines privaten Versicherers sieht für die interne Teilung dort erworbener Anrechte vor, dass bei der Berechnung der Versicherung des Ausgleichsberechtigten die „aktuellen Rechnungsgrundlagen“ gelten. Anwalt A der Ausgleichsberechtigten F fragt sich, was sich hinter „aktuellen Rechnungsgrundlagen“ verbirgt.

     

    § 11 VersAusglG schreibt die Anforderungen an die interne Teilung von Anrechten vor. Danach ist erforderlich, dass für die Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht übertragen wird, ein Anrecht i. H. d. Ausgleichswerts mit vergleichbarer Wertentwicklung entsteht und der gleiche Risikoschutz wie für den Ausgleichspflichtigen gewährt wird. Gerade bei dem Erfordernis der gleichen Wertentwicklung muss auf Folgendes geachtet werden: