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  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Wann lassen sich Kürzungen der Versorgung aufgrund einer VA-Entscheidung verhindern?

    Wenn ein FamG über den Versorgungsausgleich entscheidet, wirkt sich dies mit Rechtskraft der Entscheidung sofort bei dem Ausgleichpflichtigen in der Weise aus, dass seine Versorgung gekürzt wird. Umso wichtiger ist es, besondere Fallgestaltungen zu kennen, bei denen die Kürzung zumindest zeitweise verhindert werden kann.

     

    Beispiel

    Der frühere Ehemann (M) war Pilot und für ihn steht der Ruhestand unmittelbar bevor. Seiner früheren Ehefrau (F), die um zehn Jahre jünger ist, sind in erheblichem Umfang Anrechte durch den Versorgungsausgleich (VA) zugesprochen worden. Bei ihr wird es altersbedingt noch Jahre dauern, bis sie in den Genuss der Altersversorgung einschließlich der übertragenen Anrechte kommt. Der M fragt seinen Anwalt A, ob man angesichts dessen nicht etwas dagegen unternehmen kann, dass seine Anrechte gekürzt werden.

     

    Anrechte der Eheleute werden jeweils einzeln geteilt. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Beteiligter seine Versorgung infolge einer besonderen Altersgrenze beim Eintritt in den frühen Ruhestand gekürzt erhält, während er erst dann in den Genuss von übertragenen Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wenn er die allgemeine Altersgrenze erreicht. Dagegen kann § 35 VersAusglG helfen, eine in der Praxis offenbar wenig bekannte Vorschrift (Maaß, Anm. zu OVG Saarlouis 24.10.25, 1 A 190/24, NZFam 26, 87).