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  • 18.04.2019 · Nachricht · Anrechte aus dem Beamtenverhältnis

    Dienstzeitverlängerung eines Beamten

    Eine nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspflichtigen Ehegatten verlängerte Dienstzeit als Beamter ist bei der Berechnung des Ehezeitanteils zu berücksichtigen (BGH 20.6.18, XII ZB 102/17, Abruf-Nr. 202715 ).