18.04.2019 · Nachricht · Anrechte aus dem Beamtenverhältnis
Dienstzeitverlängerung eines Beamten
Eine nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspflichtigen Ehegatten verlängerte Dienstzeit als Beamter ist bei der Berechnung des Ehezeitanteils zu berücksichtigen (BGH 20.6.18, XII ZB 102/17, Abruf-Nr. 202715 ).
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