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  • 18.04.2019 · Nachricht · Anrechte aus dem Beamtenverhältnis

    Dienstzeitverlängerung eines Beamten

    | Eine nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspflichtigen Ehegatten verlängerte Dienstzeit als Beamter ist bei der Berechnung des Ehezeitanteils zu berücksichtigen (BGH 20.6.18, XII ZB 102/17, Abruf-Nr. 202715 ). |