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  • 03.06.2019 · Fachbeitrag · Unterhaltsanspruch der nicht ehelichen Mutter

    Neue Partnerschaft lässt Unterhaltsanspruch nicht entfallen

    | Die nicht eheliche Mutter verliert nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt (OLG Frankfurt a.M. 3.5.19, 2 UF 273/17, Abruf-Nr. 209016 ). |