· Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Erweiterter Umgang: So wird nach der neuen BGH-Rechtsprechung richtig gerechnet
von RiOLG Eva Bode, Hamm
Der BGH hat zwar bereits vor einiger Zeit seine Rechtsprechung geändert, wie Kindesunterhalt berechnet wird. Es sind aber immer noch Einzelheiten nicht ganz klar. Die folgenden Beiträge veranschaulichen daher noch einmal die Konsequenzen mit praktischen Tipps und Rechenbeispielen für Grundkonstellationen. Teil 1 behandelt das Residenzmodell. Teil 2 befasst sich nun mit der neuen BGH-Rechtsprechung zum erweiterten Umgang.
1. Rechtsprechungsänderung
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Berechnung von Kindesunterhalt in zwei Entscheidungen (BGH FK 17, 80 = FamRZ 17, 437; FamRZ 17, 711) geändert:
Danach bemisst sich der Bedarf für den Kindesunterhalt stets nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern.
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