28.09.2020 · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Keine Naturalleistungen auf den Kindesunterhalt anrechnen
| Oft will der unterhaltspflichtige Elternteil, der während seines Umgangs mit dem Kind z. B. Kleidungsstücke für das Kind kauft oder Freizeitakti- vitäten mit dem Kind bezahlt, die dafür aufgewendeten Kosten vom monatlich zu entrichtenden Unterhaltsbetrag abziehen. Das ist jedoch unzulässig. Dazu im Einzelnen: |