Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Ab wann wird eine Ausbildungsvergütung beim Unterhalt berücksichtigt?

    | Nimmt ein Kind eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung, ist fraglich, ab wann dies gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen in Gänze zu berücksichtigen ist. |

     

    • Beispiel

    Die unterhaltsberechtigte Tochter T nimmt Anfang September eines Jahres eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung. Diese wird aber erstmalig am 30. September des betreffenden Jahres ausgezahlt. Ihr Anwalt A meint, die Ausbildungsvergütung sei erst ab Oktober des betreffenden Jahres zu berücksichtigen. Zu Recht?

     

    Die Frage, ab wann der Kindesunterhaltsanspruch eines Kindes sich bei Beginn einer Ausbildung reduziert oder entfällt, wird nicht einheitlich beantwortet:

     

    • Das AG Weiden hat den Standpunkt vertreten, maßgeblich sei ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Ausbildungsvergütung der Monat, in dem die Ausbildung beginne (FamRZ 06, 565 f.).

     

    • Nickel hat sich in einer Besprechung zur vorstehenden Entscheidung des AG Weiden dafür ausgesprochen, da der Kindesunterhalt im Voraus fällig sei, lasse eine im Laufe des Monats oder gar im Folgemonat ausgezahlte Ausbildungsvergütung den Kindesunterhaltsanspruch unberührt (FamRZ 06, 887 f.).

     

    • Schließlich hat das OLG Hamm die Auffassung vertreten, es komme auf den Monat der tatsächlichen Auszahlung an (FamRZ 13, 1812 ff.; ebenso von Grüneberg/von Pückler, BGB, 84. Aufl., § 1602 Rn. 7).

     

    Die letzte Ansicht entspricht am ehesten dem im Unterhaltsrecht vorherrschenden Prinzip, dass stets mit Monatswerten gerechnet wird (dazu Gutdeutsch, System der Unterhaltsberechnung 2018, S. 6). Dies ergibt sich z. B. aus § 1612 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach Unterhaltszahlungen monatlich im Voraus zu entrichten sind.

     

    • Lösung

    Auch wenn die Ausbildungsvergütung der T erst zum Ende des Monats ausgezahlt wird, spielt sie ab Beginn der Ausbildungszahlung für die Unterhaltsberechnung die maßgebliche Rolle. Soweit damit eine gewisse Härte verbunden ist, tritt diese auch bei Unterhaltspflichtigen spiegelbildlich auf, wenn sie Kindesunterhalt im Voraus zahlen müssen und ihr Gehalt oft erst gegen Ende des Monats ausgezahlt wird. (St)

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2025 | Seite 165 | ID 50519308