28.05.2009 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Auch ein Unterhalt wegen Krankheit ist gemäß § 1578b BGB begrenzbar. Die Krankheit ist zum einen von Bedeutung für ehebedingte Nachteile und zum anderen für die Frage der Zumutbarkeit der Unterhaltsbegrenzung (BGH 26.11.08, XII ZR 131/07).
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28.05.2009 · Fachbeitrag aus FK · Anwaltsgebühren
Die Ausarbeitung des Entwurf eines Vertrags, der danach abgeschlossen wird, kann - sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird - eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne der Nr. 1000 VV RVG bedeuten (BGH 20.11.08, IX ZR 186/07).
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Anwaltsgebühren
Im Rahmen der Beratungshilfe für die Trennung und deren Folgen ist gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen (OLG Düsseldorf 14.10.08, II-10 WF 13/08).
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · FamGKG
Ab 1.9.09 regelt Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 22.12.08 (BGBl. I 2586) - FGG-RG - ein einheitliches Gerichtskostenrecht in Familiensachen.
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Zugewinnausgleich
Die Übersicht Zugewinnausgleich 2008 schließt an die für das Jahr 2007 (FK 08, 85) an.
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt BGH 19.11.08, XII ZR 51/08
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · FamFG
Am 1.9.09 tritt das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.08 (BGBl I 2586) in Kraft. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist in Art. 1 des Reformgesetzes geregelt. Es bringt vielfältige Änderungen, die der Anwalt - auch zur Vermeidung von Regressen - beachten muss. Nachfolgend erhalten Sie einen weiteren Überblick.
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