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  • 20.10.2025 · Nachricht · Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten

    Sorgfaltsmaßstab darlegen: Eltern tragen Beweislast

    | Eltern, die sich auf den subjektiven Sorgfaltsmaßstab des § 1664 Abs. 1, § 277 BGB berufen, müssen darlegen und beweisen, dass sie in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die verkehrsübliche Sorgfalt walten lassen. Maßgeblich ist ihr generelles Verhalten innerhalb des relevanten Pflichtenkreises (OLG Hamm 27.12.24, 7 U 132/23, Hinweisbeschluss Abruf-Nr. 246424 ). |