· Fachbeitrag · Vorsorge
Das sind Wege zu individueller Förderung, Beratung und Information
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und FA Erbrecht, Düsseldorf
Das Interesse an Vorsorgeverfügungen wie der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung stößt in einer altersgemischten Gesellschaft zunehmend auf Resonanz. Daher bieten zahlreiche Organisationen, staatliche und nicht staatliche Stellen, Fachberater unterschiedlicher Provenienz ihre Dienstleistungen und Schriften an. Der Beitrag bietet einen kompakten Überblick.
1. Richtungsweisende Zahlen ‒ ein Vorsorgetrend
In dem von der Bundesnotarkammer eingerichteten Zentralen Vorsorgeregister (ZVR, vorsorgeregister.de/) gibt es zum 31.12.24 rd. 6,5 Mio. Eintragungen zu Vorsorgeverfügungen. Diese Zahl belegt das Vorsorgeinteresse der Bevölkerung. Bei Neueintragungen (2023) liegt die isolierte Vorsorgevollmacht zu diesem Zeitpunkt mit 24.498 an der Spitze, gefolgt von selbstständigen Patientenverfügungen mit 14.099 und von separaten Betreuungsverfügungen mit nur 756. Unbekannt ist, wie viele Menschen eine wirksame Vollmacht privatschriftlich errichtet haben, ohne diese an das Register zu melden. Davon unabhängig hat sich das Informations-und Beratungsangebot zu Vorsorgefragen erweitert, um hilfreiche Verfügungen zu erstellen und deren verlässliche Auffindbarkeit (Hinterlegung) für den Notfall zu organisieren.
2. Bürgernahe Fachinformationen
Auf Bundesebene übernimmt primär das Bundesjustizministerium neben anderen Bundesbehörden die Aufgabe, die Bevölkerung mit Broschüren und Formulierungsvorschlägen auszustatten und für dieses Thema zu sensibilisieren. Diesem Vorbild folgen die Landesjustizministerien mit eigenen Programmen oder auch Verweisungen auf Bundesprogramme. Zudem bietet speziell die Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) Registrierungen von verschiedenen Vorsorgeverfügungen in offen zugänglichen Registern an, auf die Gerichte, Notare und Ärzte unter speziellen Voraussetzungen zugreifen können.
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