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  • · Fachbeitrag · Verfahrensbeistandschaft

    Zwischen Anspruch und Alltag: Wie viel Zeit bleibt für die Stimme des Kindes?

    RAin Saskia Frantzen, LL.M., Verfahrensbeiständin, Eschweiler

    Der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes feststellen, sie in das Verfahren einbringen und das Kind über Ablauf und Bedeutung des Verfahrens informieren, § 158 ff. FamFG. In der Praxis bleibt dieser Anspruch aber oft auf der Strecke. Zeitdruck, pauschale Vergütung und hohe Fallzahlen lassen kaum Raum für das, was eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte: die Stimme des Kindes. Der Beitrag zeigt, wo Anspruch und Realität auseinanderfallen und was sich ändern müsste, damit Kinder im familiengerichtlichen Verfahren tatsächlich gehört werden. 

    1. Der gesetzliche Auftrag: Anwalt des Kindes

    Der Verfahrensbeistand (VB) wird umgangssprachlich als der „Anwalts des Kindes“ bezeichnet. Er hat eine zentrale Aufgabe: Er soll die Interessen des Kindes erfassen, sie vertreten und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringen. Dazu muss er das Kind zunächst persönlich kennenlernen, seine Sichtweise verstehen und das Gehörte in einen rechtlichen Kontext stellen. Das setzt zum einen fachliche Kompetenz und Empathie voraus, vor allem aber auch Zeit. Ein echtes Gespräch mit einem Kind, das sich mitten in einem Loyalitätskonflikt befindet, lässt sich nicht „zwischen Tür und Angel“ führen. Vertrauen braucht mehrere Kontakte, offene Kommunikation und einen Rahmen, der Sicherheit vermittelt.

     

    PRAXISTIPP — Ein einmaliges Treffen reicht i. d. R. nicht aus. Wer als VB arbeitet, sollte ‒ soweit möglich ‒ mindestens zwei Kontakte zum Kind einplanen. Nur so lässt sich ein authentisches Bild gewinnen.