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  • 20.03.2020 · Fachbeitrag · Unterlassung

    Anrede mit „Fräulein“ ist zwar altmodisch, aber nicht ehrverletzend

    Es ist nicht ehrverletzend und verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht, wenn ältere Menschen eine Mieterin als „Fräulein“ bezeichnen (AG Frankfurt a. M., 27. 6.19, 29 C 1220/19 (46), Abruf-Nr. 211050 ).