20.03.2020 · Fachbeitrag · Unterlassung
Anrede mit „Fräulein“ ist zwar altmodisch, aber nicht ehrverletzend
Es ist nicht ehrverletzend und verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht, wenn ältere Menschen eine Mieterin als „Fräulein“ bezeichnen (AG Frankfurt a. M., 27. 6.19, 29 C 1220/19 (46), Abruf-Nr. 211050 ).
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