·Fachbeitrag ·Trennung und Scheidung
Anspruch auf Umgang mit dem Haustier
von RAin Thurid Neumann, FA Familienrecht und Mediatorin, Konstanz
| Trennt sich ein Ehepaar und lebte in dessen Haushalt ein Haustier, ist fraglich, bei welchem Ehepartner das Tier künftig leben wird und ob bei Gericht eine Umgangsregelung mit diesem verlangt werden kann. |
1. Keine gesetzliche Regelung vorhanden
Im Gesetz gibt es keine Regelung für das Schicksal von Haustieren bei der Trennung und Scheidung. Auf sie sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. In der Rechtsprechung werden dazu folgende Ansichten vertreten:
Übersicht / Verbleib des Haustiers bei Trennung und Scheidung |
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Fazit | Im Hinblick auf die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung sollte der Berater zunächst prüfen, wer Eigentümer des Haustieres ist oder ob Miteigentum der Ehegatten besteht. Bei Alleineigentum eines Ehegatten bedarf es keines Antrags auf Zuweisung, sondern allenfalls der Herausgabe des Tieres. Steht das Tier dagegen im Miteigentum der Ehegatten ist entsprechend der Vorschriften über die Haushaltsgegenstände eine Zuweisung des Tieres an einen der beiden zu beantragen.
Musterformulierung / Antrag auf Zuweisung des Haustieres während der Trennungszeit |
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Für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung lautet der Antrag wie folgt:
Musterformulierung / Antrag auf Zuweisung des Haustieres nach Rechtskraft der Scheidung |
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