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  • · Fachbeitrag · Teilungsversteigerung

    Ist die Teilungsversteigerung in der Trennungszeit zulässig?

    von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM-Anwaltssozietät, Münster

    | Der BGH hat entschieden, ob eine Teilungsversteigerung einer Ehewohnung während der Trennungszeit zulässig ist. |

     

    Sachverhalt

    Die Beteiligten M und F schlossen im Jahr 2000 die Ehe. Sie erwarben ein Mehrfamilienhaus. Sie nutzten eine Einheit als Ehewohnung. Die andere wurde in zwei Wohnungen unterteilt und vermietet. Sie trennten sich 2018. Die F ist mit den gemeinsamen Töchtern in der Wohnung geblieben. M betreibt die Teilungsversteigerung in beide Wohnungseigentumseinheiten. Die F hat sich in allen Instanzen erfolglos mit einem Drittwiderspruchsantrag gegen die Teilungsversteigerung der Ehewohnung gewendet (BGH 16.11.22, XII ZB 100/22, Abruf-Nr. 233381).

     

    • Leitsätze: BGH 16.11.22, XII ZB 100/22
    • a) Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 37, 38 = NJW 1962, 1244).
    • b) Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach § 1365, § 1353 Abs. 1 S. 2, § 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765a ZPO gewahrt.