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  • · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Vom Kindergeld bis zur Grundsicherung: unverzichtbare Sozialleistungen

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht, FA Erbrecht, Düsseldorf

    | Einige Sozialleistungen dienen dazu, die individuelle Leistungsfähigkeit zu stärken. Diese sollen nachfolgend vorgestellt werden: |

    1. Kindergeld

    Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG wird monatlich gezahlt. Es ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Zahl der Kinder, die sich in Obhut der Familie bzw. des/der Alleinerziehenden befinden. Es gilt als Steuervergütung. Anspruchsberechtigt ist derjenige im Inland lebende, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind oder die Kinder leben. Die Auszahlungsbeträge staffeln sich ‒ derzeit ‒ wie folgt:

     

    • Das 1. und 2. Kind erhält jeweils monatlich 219 EUR,