· Nachricht · SG Berlin
Mit Hartz IV zu den Kindern in Australien?
| Das Jobcenter muss die Kosten von rund 6.500 Euro für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kindern selbst nicht übernehmen - auch, wenn es sich bereits grundsätzlich zur Kostenübernahme einer derartigen Flugreise bereit erklärt hat. |
Es besteht keine Pflicht zur Übernahme von Reisekosten, die aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung besonders hoch sind: Zwar wiegt das Grundrecht aus Art. 6 GG schwer. Doch sei nicht erkennbar, dass die geplante Reise zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt erforderlich sei, nachdem der Antragsteller seine Kinder bereits zwei Jahre nicht mehr gesehen habe (SG Berlin 21.8.13, 201 AS 19424/13 ER).
Zur Presseerklärung:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20130906.1020.388937.html