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  • 10.06.2019 · Fachbeitrag · Sachmangel

    Ehebett: Kein Mangel, wenn Matratzen auseinanderdriften

    Es ist konstruktiv bedingt und stellt keinen Mangel dar, wenn bei einem Boxspringbett die zwei getrennten Matratzen beim Liegen eine „Besucherritze“ bilden (LG Düsseldorf 9.5.19, 19 S 105/17, Abruf-Nr. 208807 ).