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  • 01.04.2019 · Fachbeitrag · Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

    Was mit einem zugewendeten Wohnrecht geschieht

    | Verzichten Eltern gegenüber den Kindern auf ein Wohnrecht, ist dieser Verzicht als Schenkung anzusehen. Diese Schenkung unterliegt auch der Rückforderung im Fall der Verarmung des Schenkers. Der Gegenstand selbst kann nicht herausgegeben werden. Der BGH erläutert, was stattdessen herauszugeben ist (BGH 17.4.18, X ZR 65/17, Abruf-Nr. 203091 ). |